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Warum die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai zu vorgezogenen Bundestagswahlen im Herbst führen wird
Dr. Mathias Neukirchen

Am Sonntag, den 22. Mai wurde in Nordrhein-Westfalen der Landtag neu gewählt. Es kommt nach knapp 39 Jahren zum Machtwechsel: Die CDU legt knapp 8% zu (44,8%) und ist damit klarer Gewinner der Wahl. Die SPD verliert fast 6% (37,1%), die FDP büßt ca. ein Drittel ihrer Wähler ein (6,2%), und die Grünen verschlechtern sich um knapp 1 % (6,28%).

Kurz nachdem das Ergebnis der Wahl bekannt wird , erklärt Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), dass "mit dem bitteren Wahlergebnis für meine Partei in Nordrhein-Westfalen die politische Grundlage für die Fortsetzung unserer Arbeit infrage gestellt" ist. Er hält für die notwendige Fortführung der Reformen eine klare Unterstützung durch eine Mehrheit der Deutschen für erforderlich und will daher darauf hinwirken, dass Bundespräsident Köhler von den Möglichkeiten des Grundgesetzes Gebrauch macht, "um so rasch wie möglich, also realistischerweise für den Herbst dieses Jahres, Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeizuführen."

Die bundespolitischen Auswirkungen einer Landtagswahl sind normalerweise beschränkt. Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen geriet jedoch zur bundespolitischen Bombe und f ührt möglicherweise zum vorzeitigen Ende der Rot-Grünen Bundesregierung.

Die Entscheidung für Neuwahlen kommt unerwartet. Es wurde vor dem 22. Mai viel über die Konsequenzen einer Wahlniederlage für Rot-Grün spekuliert. Die politischen Kommentare waren sich allerdings darin einig, dass die rot-grüne Bundesregierung ihre Macht in Berlin nicht vorzeitig aufgeben würde..

N ordrhein-Westfalen ist mit 16 Millionen Einwohnern das größte deutsche Bundesland. Es war auch das letzte mit einer rot-grünen Landesregierung. Knapp 20 Jahre nach der ersten rot-grünen Landesregierung in Hessen ist in Düsseldorf die letzte rot-grüne Regierung abgewählt worden. Die Wahl in Nordrhein-Westfalen war auch eine Stimmungswahl über die rot-grüne Bundesregierung nach etwas mehr als der Hälfte deren zweiter Legislaturperiode. Und die Stimmung war und ist nicht gut: Schröder hat mit der Agenda 2010 zwar das grösste Reformprojekt der deutschen Nachkriegsgeschichte auf den Weg gebracht. Diese Reformen will übrigens auch die CDU im Fall eines Regierungswechsels in Berlin nicht grundsätzlich rückgängig machen. Die mit der Agenda 2010 verbundenen Einsparungen waren für die Bevölkerung sofort schmerzhaft spürbar, während Erfolge der Reformen sich erst mittel- und langfristig zeigen können. Warum dann aber in einer solchen Situation Neuwahlen?

Zwei mögliche Gründe für diese Entscheidung liegen auf der Hand. Da wäre zumächst das politische Kräfteverhältnis zwischen Bundestag und Bundesrat*. Während im Bundestag eine rot-grüne Mehrheit herrscht, wird der Bundesrat von den unionsgeführten Ländern dominiert. Mehr als 60 Prozent der verabschiedeten Bundesgesetze bedürfen jedoch der Zustimmung des Bundesrates und können von diesem verzögert und sogar verworfen werden. Mit einer Zweidrittelmehrheit kann der Bundesrat die Bundesgesetzgebung sogar total blockieren. Der Bundesrat hat sich nach Ansicht des Staatsrechtlers und Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans Jürgen Papier, zur "Zweit-Opposition" entwickelt. Immer weniger fungiert er als Vertretung spezifischer Landesinteressen, immer mehr als parteipolitischer Gegenpart zur Regierung.

Nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen haben nun die unionsgeführten Länder einen Rekord gebrochen und die schier unerreichbare Grenze zur Zweidrittelmehrheit im Bundesrat überschritten. Zu einer Totalblockade der Bundesregierung kommt es nur deshalb nicht, weil die CDU in drei Bundesländern eine Große Koalitionen führt und in den Koalitionsverträgen im Streitfall Stimmenthaltung im Bundesrat vereinbart wurde.

Sollte im Herbst die CDU/CSU mit der FDP die Bundesregierung stellen, würde sie in den folgenden drei Jahren, und damit den grössten und wichtigsten Teil der nächsten Legislaturperiode, im Bundesrat ueber eine Mehrheit verfügen, selbst wenn bei den Landtagswahlen bis dahin alle unionsregierten Länder an die Sozialdemokraten fallen würden.

Ein zweiter wichtiger Beweggrund für Schröders Entscheidung sind die seit langem brodelnden Spannungen in der eigenen Partei. Der linke Flügel, der mit den Einschnitten in das soziale Netz durch den Reformkurs des Bundeskanzlers nicht einverstanden ist, drohte bei weiteren Reformen die Zustimmung zu verweigern, es drohte gar eine Abspaltung. Schröder hat, vermutlich zu Recht, befürchtet, dass dieser Flügel nach den verlorenen Wahlen in Nordrhein-Westfalen seinen Druck erhöht und damit ein Auseinanderbrechen der Partei provoziert hätte.

So hat ihm die Entscheidung für Neuwahlen die Mühsal erspart, gegen den Bundesrat zu regieren und seine Partei vor einer Zerreißprobe bewahren zu müssen. Dahinter steckt Schröders Hoffnung, die Wählerinnen und Wähler bis zum September noch einmal für sich und seinen Reformkurs zu gewinnen. Dabei baut er auch auf das Zeitmoment, das für ihn und gegen die Opposition spricht: weder CDU noch FDP haben bisher wirklich aussagekräftige Konzepte zu den brisanten Themen Steuern, Arbeitsmarktpolitik und Wirtschaftswachstum vorlegen können

Fast alle der im Bundestag vertretenen Parteien haben die Ankündigung von Neuwahlen im Herbst positiv aufgenommen. Fraglich ist allerdings, wie diese herbeigeführt werden sollen. Spätestens am 1. Juli will der Bundeskanzler vor den Bundestag treten und die Vertrauensfrage stellen. Wenn der Regierungschef dann keine Mehrheit bekommt, kann der Bundespräsident gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes innerhalb von drei Wochen das Parlament auflösen.

Verfassungsrechtlich ist ein solches Verfahren jedoch bedenklich, da Bundeskanzler Schröder die Vertrauensfrage stellt, obwohl die rot-grüne Koalition im Bundestag eine Mehrheit von 304 der 601 Abgeordneten hat. Daran hat die Wahlniederlage in Düsseldorf nichts geändert.

1983 äußerte das Bundesverfassungsgericht gegen dieses bereits von Schröders Vorgängern den damaligen Bundeskanzlern Willy Brandt 1972 und Helmut Kohl 1982 praktizierte Verfahren schwerste Bedenken. Der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hält das Verfahren auch für "nicht verfassungsgemäß" kann sich aber nicht vorstellen, "dass das Bundesverfassungsgericht die politische Verantwortung auf sich nimmt und diesen Ausweg versperrt, der sich jetzt aus der Regierungs-Bundesrats-Blockade bietet". Die Selbstauflösung des Parlaments ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, weil der Regierung untersagt werden sollte, den Wahltermin taktisch zu bestimmen. Das steht im Moment aber nicht in Frage: Von Arnim: "Das hat etwas staatspolitisch honoriges. Schröder eröffnet damit dem Wähler die Möglichkeit eines Machtwechsels und der Beendigung der Blockade durch den Bundesrat."

Nicht OB, sondern WIE Neuwahlen herbeigeführt werden, ist die aktuell heiß diskutierte Frage. Das genaue Prozedere bei der Vertrauensfrage wird von SPD-Verfassungsexperten und Politstrategen gemeinsam entwickelt, um ein verfassungsgemäß und wahltaktisch günstiges Verfahren zu finden.

Willy Brand und Helmut Kohl haben die Neuwahlen die Macht gesichert, ob Gerhard Schröder dieses Glueck teilt, wird sich im Herbst zeigen. Bis dahin wird kräftig spekuliert, wer in welchem Kabinett welchen Posten übernehmen wird.

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Footnote:
*Der Bundesrat besteht zur Zeit aus insgesamt 69 Mitgliedern. Die Zahl der Stimmen und damit der Mitglieder pro Bundesland richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Bundeslandes. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern, also auch ordrhein-Westfalen, maximal sechs stimmen (Art. 51 II GG).  Die Bundesratsmitglieder sind nicht direkt gewählt, sondern Mitglieder der Landesregierungen.

This article was a result of Dr. Neukirchen's Die Zeit/AICGS Fellowship in 2005.

This article appeared in the AICGS Advisor on June 2, 2005.
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For the English translation, please click here.


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