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Die Folgen der Bundestagswahl 2005 für die Bundesländer: große Koalition in Berlin, große Veränderungen für die Länder?
By Dr. Mathias Neukirchen

Die letzte Bundestagswahl hat rein verfassungsrechtlich betrachtet keine Auswirkungen auf die16 Bundesländer und deren Landtage und Landesregierungen. Die Bundesländer haben eine eigene Staatlichkeit, auf welche der Bund und dessen Verfassungsorgane keinen direkten Einfluss haben.

Die Bundesländer wirken zwar über den Bundesrat im Bund mit, der Bund aber nicht in den Ländern. Die Bundesregierung und die sie stützenden Koalitionsfraktionen im Bundestag sind auf eine korrespondierende Mehrheit im Bundesrat angewiesen, da ca. 70 % aller wichtigen Gesetzesvorhaben der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Wenn es im Zuge einer Landtagswahl zu einem Regierungswechsel auf Landesebene und damit einhergehend zu einer Änderung der Stimmenverhältnisse im Bundesrat kommt, kann unter Umständen der Bundesrat die Bundesregierung blockieren und deren Regierungsfähigkeit beeinträchtigen. Dann kann sich die Bundesregierung, wie wir seit der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai letzten Jahres wissen, genötigt sehen, Neuwahlen herbeizuführen. Ob die Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder tatsächlich durch den Bundesrat blockiert wurde oder aber die SPD innerparteilich den Reformkurs nicht mehr tragen wollte, ist eine andere Frage.

Umgekehrt ist jedoch kein Fall bekannt, in welchem eine Landesregierung wegen des Ausgangs einer Bundestagswahl Neuwahlen im Land herbeigeführt hat, da die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht die Regierungsfähigkeit der Landesregierungen beeinflussen.

Diese Eigenstaatlichkeit der Länder ist die Grundlage des deutschen Föderalismus’, die Grundlage für die Berücksichtigung regionaler Belange und die Grundlage für eine weitere, vertikale, zwischen Bund und Ländern liegende Gewaltenteilung. Vor diesem Hintergrund wird auch klar, dass die an Stammtischen immer wieder geforderte "Zusammenlegung" aller oder einzelner Landtagswahlen verfassungsrechtlich überhaupt nicht möglich und um den Preis der Eigenstaatlichkeit der Länder auch nicht wünschenswert ist.

Jenseits der verfassungsrechtlichen Bedeutungslosigkeit wird die aus der Wahl vom 18. September 2005 hervorgegangene neue Bundesregierung in dieser 16. Legislaturperiode große Veränderungen für die Bundesländer bewirken können. Die entsprechenden Möglichkeiten der Bundesregierung sollen im Folgenden kurz aufgezeigt werden.

Jede Bundesregierung kann durch ihr Handeln massiv die Situation in den Bundesländern beeinflussen. Der Bund kann durch Ausübung seiner Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen wesentliche Bereiche bundeseinheitlich regeln.

Das Handeln des Bundes wirkt sich zum Teil auch unmittelbar auf den Haushalt der Länder aus. Im Gegensatz zu einem Unternehmen können die Bundesländer weder die Einnahmen noch die Ausgaben vollständig selbst bestimmen. Ausgabeverpflichtungen und Einnahmen der Länder können und werden von Gesetzen des Bundes direkt beeinflusst. Der Bund kann durch entsprechende Gesetze die Länder bzw. deren Kommunen zu bestimmten Leistungen beispielsweise im Bereich der Kinderbetreuung verpflichten. Dies kann zu millionenschweren Mehrausgaben der Bundesländer und ihrer Kommunen führen und deren Haushalte nachhaltig beeinflussen. Der Bund hat aber auch Einfluss auf die Einnahmen der Bundesländer, da durch Bundesgesetze die Höhe vieler Steuern und Abgaben bestimmt werden, die zu einem Teil den Ländern zufließen. Wenn der Bundestag - wie geplant - eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte auf 19 % beschließt, führt dies zu erheblichen Mehreinnahmen der Länder. In Zahlen ausgedrückt, bedeuteten diese Neuregelungen beispielsweise für die Freie und Hansestadt Hamburg folgendes: Das kleine Bundesland würde durch einen per Bundesgesetz eingeführten Anspruch auf einen kostenlosen Kita-Platz ca. 65 Millionen Mehrausgaben bewältigen müssen. Die geplante Erhöhung der Mehrwertssteuer durch den Bund würde Hamburg hingegen Mehreinnahmen von ca. 150 Millionen bringen.

Über diesen haushaltspolitischen Einfluss einer Bundesregierung auf die Länder hinaus, hat die jetzige Bundesregierung die Möglichkeit, weitergehende Veränderung für die Bundesländer zu bewirken. CDU/CSU und SPD haben sich im Rahmen der großen Koalition auf gemeinsame Ziele verständigt und verfügen im Bundestag über eine verfassungsändernde Mehrheit. Aufgrund der Beteiligung von CDU/CSU und SPD ist auch nicht mit einer „Obstruktionspolitik“ im Bundesrat und heftigem Gegenwind aus den Bundesländern zu rechnen. Selbst Skeptiker rechnen daher damit, dass in dieser Legislaturperiode eine Föderalismusreform beschlossen wird. Ziel aller bisherigen Reformbemühungen war es einerseits, die Zahl der Bundesgesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, deutlich zu reduzieren, und anderseits die Kompetenzen der Länder zu erweitern.

Die große Koalition hat im Koalitionsvertrag eine dementsprechende Föderalismusreform vereinbart. Hier sollen und können nicht alle Auswirkungen der Föderalismusreform aufgezeigt werden, sondern die Auswirkungen der Reform an einigen Beispiele veranschaulicht werden.

Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben worden, dass im Rahmen der Föderalismusreform eine Reihe von Gesetzgebungszuständigkeiten vom Bund auf die Länder übertragen werden soll. So verliert der Bund beispielsweise die Kompetenz zum Erlass der Rahmengesetzgebung im Bereich des Hochschulwesens und die Zuständigkeiten zur Regelung der Ladenöffnungszeiten. Das stärkt die bildungspolitische und ordnungspolitische Kompetenz der Länder und fördert die Vielfalt. Wenn diese neuen Möglichkeiten gut genutzt werden kann dies zum Wohl der Länder sein.

Die Landesregierungen haben bereits fertige Gesetzesentwürfe in der Schublade und werden ihre neuen Kompetenzen rasch nutzen. Etliche Länder planen beispielsweise bereits heute Gesetze, um die Ladenöffnungszeiten weiter zu liberalisieren und die Kommunen zu ermächtigen, den grundsätzlich bestehen bleibenden Ladenschluss am Sonntag bei speziellen Anlässen aufzuheben. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass in Zukunft die Einkaufszeiten in Deutschland vom Standort abhängig sind und variieren.

Im Rahmen der Föderalismusreform ist im Koalitionsvertrag auch festgeschrieben worden, dass eine Reihe von Gesetzgebungszuständigkeiten von den Ländern auf den Bund übertragen werden. Damit verlieren die Bundesländer einige Kompetenzen, die sie zuvor hatte, zum Beispiel im Bereich des Natur- und Wasserhaushaltsrechts.

In den letzten Jahrzehnten haben die Bundesländer mehr und mehr Kompetenzen an den Bund verloren. Entschädigt wurden sie durch eine erweiterte Mitsprache auf Bundesebene im Bundesrat. Die Aufgabe bestimmter Zuständigkeiten der Länder wurde durch finanzielle Zuwendungen und die Erweiterung der Zustimmungsgesetze im Bundesrat erkauft. Dies hat zu einer mangelnden Transparenz der Verantwortung und Entscheidungsprozesse geführt. Die neue Bundesregierung kann durch die Föderalismusreform das Verhältnis zwischen Bund und Ländern neu sortieren und diese Fehlentwicklung korrigieren. Dies wird den Ländern einen Teil der in den letzten Jahrzehnten verlorenen Gestaltungsmöglichkeiten wieder geben. Die Bundesregierung wird wieder handlungsfähiger, weil die Obstruktions- und Erpressungsmöglichkeiten der Länder über den Bundesrat vermindert werden. Auch wenn Details der Föderalismusreform umstritten sind, besteht daher doch grundsätzliche Einigkeit, dass eine Reform wichtig und richtig ist.

Die große Koalition hat also verfassungsrechtlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Länder – die Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und ihre zukünftigen Kompetenzen könnten aber gewaltig sein und eine Föderalismusreform das Gefüge der Bundesrepublik nachhaltig verändern.

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This essay appeared in the February 17, 2006 AICGS Advisor.

For the translated English version, please click here.


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