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Das Bundesverfassungsgericht unterminiert die deutsche EU-Ratspräsidentschaft
By Dr. Andreas Maurer and Daniela Schwarzer


Für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr hat sich die Bundesregierung ein klares Ziel gesetzt: die politische Substanz des Europäischen Verfassungsvertrags zu erhalten. Die Ideallösung war noch bis vor wenigen Tagen, den Vertrag in seiner Gänze wieder auf Ratifizierungskurs zu bringen.

Der Querschuss aus Karlsruhe hat diese Strategie zu Nichte gemacht: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag auf Eis gelegt. Die Begründung des zuständigen Richters Siegfried Broß, der im übrigen vor seiner derzeitigen Tätigkeit wiederholt EU-kritische Positionen vertreten hat: Angesichts der anhaltenden Diskussion über die Fortführung des Europäischen Verfassungsprozesses nach dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden sehe er gegenwärtig keine Priorität für die Beratung der Gauweiler-Klage. Eine Entscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne das Gericht in die Rolle eines Mitgestalters des Europäischen Verfassungsprozesses führen.

Das genaue Gegenteil ist der Fall. Mit dieser Begründung bezieht das oberste Gericht eindeutig Position in der schwelenden Debatte. Es entzieht dem Ratifizierungsprozess politische Glaubwürdigkeit, und dies obwohl die juristische Ausgangslage klar ist: Mit der Unterzeichnung der Verfassung haben sich die Staats- und Regierungschefs zum Ratifizierungsversuch verpflichtet. Und dies ungeachtet der Tatsache, ob zwischendurch in einem oder mehreren Ländern die Ratifikation scheitert. So haben Estland, Zypern oder Malta den Vertrag nach den Nein-Voten im Frühsommer 2005 angenommen. Verfassungsrichter Broß hält es offensichtlich für wahrscheinlicher, dass dennoch nicht alle EU-Länder ihrer Ratifizierungsverpflichtung nachkommen werden.

Politisch mag diese Einschätzung richtig sein. Zwar wird auch Finnland den Vertrag noch vor Jahresende annehmen, und mit dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens steigt die Zahl der Ratifizierer im Januar 2007 auf 17 Staaten an. Doch seit Monaten zeichnet sich ab, dass die Umsetzung eines unveränderten oder ergänzten Vertrags keine Einstimmigkeit in der EU finden dürfte. Allein: Diese Feststellung obliegt nicht einem Berichterstatter des deutschen Verfassungsgerichts, sondern dem Europäischen Rat. Der deutschen Ratspräsidentschaft, die im Juni 2006 vom EU-Gipfel beauftragt wurde, zum Ende ihrer Amtszeit einen Bericht über den weiteren Umgang mit dem Vertrag vorzulegen, kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Das Karlsruher Zwischenverdikt hat allerdings den politischen Handlungsspielraum Berlins deutlich eingeschränkt und führt zu einer brisanten Bloßstellung der Strategie der Bundesregierung. Indem sich Broß auf die Seite des Bundespräsidenten geschlagen hat, der bislang seine Unterschrift unter den Vertrag verweigert, eben weil die Verfassungsbeschwerde anhängig ist, fällt die endgültige Ratifizierung des Vertrags in Deutschland zunächst unter den Tisch. Das politische Gewicht der Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat, aufgrund derer Deutschland grundsätzlich in die starke Gruppe der „Freunde des Verfassungsvertrages" gerechnet wurde, ist damit entkräftet.

Die Bundesrepublik kann sich fortan nicht mehr zu den Staaten zählen, die ohne jede Einschränkung hinter dem neuen, dringend notwendigen EU-Vertrag stehen. Dies stärkt Länder wie Großbritannien, Polen und die Tschechische Republik, die sich seit den gescheiterten Referenden bequem zurücklehnen, und zusehen wie der Vertrag Monat für Monat an politischem Gewicht und Substanz einbüßt.

Ein wahrscheinliches Szenario ist nun mehr, dass unter deutschem Vorsitz der Weg für Verhandlungen über einen „Mini-Vertrag" vorgezeichnet wird. Dessen Gehalt wird in den Hauptstädten Europas sehr unterschiedlich definiert. Berlin will die institutionellen Reformen einschließlich ihrer verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln als „Substanz" des Vertrags unangetastet in ein neues Dokument hinüberretten. Andere Staaten sehen dagegen die große Chance, nur die bis 2009 ohnehin vorgeschriebene Reform der EU-Kommission umzusetzen, und hieran vielleicht noch ein, zwei institutionelle Neuerungen anzuknüpfen. Dieser „Mikro-Vertrag" würde den offensichtlichen Defiziten in den anderen Organen der EU nicht begegnen. Auf der Strecke blieben wichtige Neuerungen, von einer effizienteren Außenvertretung und Demokratisierung der EU bis hin zur doppelten Mehrheitsregel und der Reform der europäischen Finanzverfassung.

Die Folge einer derart bruchstückhaften, unsystematischen und unkontrollierten Umsetzung des Vertrags wäre nicht nur, dass sich innerhalb der EU die Effizienz und Transparenz, und damit die Legitimation der Entscheidungen und Entscheidungsträger verschlechtern würde. Eine EU-27 ohne reformierte Institutionen und Verfahren ist überdies nicht auf neue Erweiterungsrunden vorbereitet. Damit werden durch die Hintertür politische Fakten geschaffen, die eine breite öffentliche Diskussion verdient hätten. Schlimmer dürfte wiegen, dass sich hiermit die Entscheidungsträger in Europas Hauptstädten der politischen Verantwortung entziehen, wenn es um die Schlüsselfrage geht, welche Gestalt Europa nicht nur als Gemeinschafts-, sondern auch als geostrategisches Projekt annehmen sollte.

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Dr. Andreas Maurer and Daniela Schwarzer are experts on Europe at the German Institute for International and Security Affairs (Stiftung Wissenschaft und Politik Berlin).

Ms. Schwarzer was also a co-author of the recent AICGS publication, "Industrial Lobbying within the European Union: Actors, Strategies, and Trends in the Multi-Level System," AICGS Policy Report # 24 (requires Adobe Acrobat).

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This article originally appeared in the November 3, 2006, Financial Times Deutschland. It also appeared in the November 10, 2006, AICGS Advisor.

For a translated version in English, please click here.



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